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LSG Hessen, 14.08.2012 - L 2 R 85/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Frankfurt/Main, 24.11.2010 - S 10 R 647/07
- LSG Hessen, 14.08.2012 - L 2 R 85/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 20.08.1974 - 4 RJ 241/73
Anrechnung - Beschäftigungszeit - Beitragszeit - Nachweis - Kein …
Auszug aus LSG Hessen, 14.08.2012 - L 2 R 85/11
Nachgewiesen sind Beitragszeiten allerdings nicht schon dann, wenn lediglich Anfang und Ende des jeweiligen Zeitraumes einer beitragspflichtigen Beschäftigung genau bekannt sind, vielmehr muss feststehen, dass währenddessen keine Ausfalltatbestände eingetreten sind, die zu einer Unterbrechung der Beitragsentrichtung geführt haben und dass nach den vorhandenen Beweismitteln sicher davon auszugehen ist, dass im Einzelfall eine den Anteil von 5/6 übersteigende höhere Beitragsdichte erreicht worden ist (BSG, Urteile vom 20. August 1974 - 4 RJ 241/73 - und vom 24. Juli 1980 - 5 RJ 38/79). - BSG, 28.11.1957 - 4 RJ 186/56
Höhe einer Invalidenrente - Berechnung der Rentenhöhe - Differenzierung zwischen …
Auszug aus LSG Hessen, 14.08.2012 - L 2 R 85/11
Der vollständige Beweis (Nachweis) ist demgegenüber erst dann geführt, wenn für das Vorliegen der behaupteten rechtserheblichen Tatsachen ein derart hoher, an Gewissheit grenzender Grad von Wahrscheinlichkeit spricht, dass kein vernünftiger, die Lebensverhältnisse klar überschauender Mensch noch zweifelt (z.B. BSGE 6, 144). - BSG, 24.07.1980 - 5 RJ 38/79
Auszug aus LSG Hessen, 14.08.2012 - L 2 R 85/11
Nachgewiesen sind Beitragszeiten allerdings nicht schon dann, wenn lediglich Anfang und Ende des jeweiligen Zeitraumes einer beitragspflichtigen Beschäftigung genau bekannt sind, vielmehr muss feststehen, dass währenddessen keine Ausfalltatbestände eingetreten sind, die zu einer Unterbrechung der Beitragsentrichtung geführt haben und dass nach den vorhandenen Beweismitteln sicher davon auszugehen ist, dass im Einzelfall eine den Anteil von 5/6 übersteigende höhere Beitragsdichte erreicht worden ist (BSG, Urteile vom 20. August 1974 - 4 RJ 241/73 - und vom 24. Juli 1980 - 5 RJ 38/79). - LSG Hessen, 27.01.2004 - L 2 RJ 1062/02
Fremdrentenrecht - zum Beweiswert von Arbeitsbescheinigungen und Lohnlisten aus …
Auszug aus LSG Hessen, 14.08.2012 - L 2 R 85/11
Denn lag etwa eine krankheitsbedingte Unterbrechung der Beschäftigung vor, die jedoch nicht vermerkt wurde, kann die Zeit einer deutschen Beitragzeit nicht gleichgestellt werden, weil eine Berücksichtung von krankheitsbedingten Fehlzeiten als Beitragszeit dem deutschen Rentenrecht grundsätzlich fremd ist (z.B. HLSG, Urteil vom 27. Januar 2004 - L 2 RJ 1062/02).
- LSG Bayern, 22.02.2017 - L 6 R 332/14
Berücksichtigung von Beitragszeiten nach dem Fremdrentengesetz
Konkrete Fehlzeiten waren - außer bei Bestehen einer eigenen Betriebsbeihilfekasse - weder durch den Arbeitgeber noch durch den Sozialversicherungsträger im Arbeitsbuch nebst Anlagen auszuweisen (vgl. hierzu LSG Hessen, Urteil vom 14.08.2012, Az.: L 2 R 85/11 m.w.N.).